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   VGH Bayern, 08.10.2015 - 15 CS 15.1740   

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https://dejure.org/2015,29454
VGH Bayern, 08.10.2015 - 15 CS 15.1740 (https://dejure.org/2015,29454)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2015 - 15 CS 15.1740 (https://dejure.org/2015,29454)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 (https://dejure.org/2015,29454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschwerde; Baueinstellung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Abstandsflächenverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung von Bauarbeiten zur Errichtung des Wohngebäudes i.R.e. Abstandsflächenverstoßes

  • rewis.io

    Baueinstellung eines genehmigten Vorhabens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung von Bauarbeiten zur Errichtung des Wohngebäudes i.R.e. Abstandsflächenverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 9 ZB 15.714

    Baueinstellung; (unterlassene) Anhörung; Heilung; Störerauswahl

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2015 - 15 CS 15.1740
    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. April 2015 (Az. 9 ZB 15.714 - juris Rn. 5 m.w.N.) zutreffend ausgeführt, dass ein etwaiger Anhörungsmangel in entsprechender Anwendung des Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG im Eilverfahren geheilt worden wäre.
  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    Vielmehr ist die Kammer der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17

    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 5 L 1066/20

    Zur "Zimmervermietung" umgestaltete Prostitutionsstätte in Speyer zu Recht

    Der damit gegebene Verfahrensfehler ist aber gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG dadurch geheilt worden, dass die Antragsgegnerin in Kenntnis und Würdigung der von den Antragstellerinnen mit dem verfahrenseinleitenden Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 1. Dezember 2020 gegen die Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung vom 27. November 2020 vorgetragenen Argumente an dem klarstellenden Verbot nach erneuter Prüfung festgehalten hat (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70).
  • VG Neustadt, 20.11.2020 - 5 L 1030/20

    Untersagung einer "Querdenker"-Versammlung; aufschiebende Wirkung eines

    Der damit wohl gegebene Verfahrensfehler ist jedenfalls gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG dadurch geheilt worden, dass die Antragsgegnerin in Kenntnis und Würdigung der von der Antragstellerin mit dem verfahrenseinleitenden Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 20. November 2020 gegen die Rechtmäßigkeit des Verbots vom 19. November 2020 vorgetragenen Argumente an dem Verbot nach erneuter Prüfung festgehalten hat (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70).
  • VG Trier, 21.10.2021 - 2 L 3058/21

    Landkreis Bernkastel-Wittlich: Bezirksschornsteinfeger unzuverlässig

    2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18

    Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    Vielmehr ist die Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 15. Januar 2018 - 5 L 1315/17.NW -) ebenso wie die 3. und 4. Kammer des Gerichts (s. Beschlüsse vom 01. September 2015 - 3 L 726/15.NW -, juris und vom 5. Juli 2017 - 4 L 603/17.NW -, juris) der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70; Herrmann, in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand Oktober 2018, § 28 Rn. 48).
  • VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 19.09.2022 - 4 L 720/22

    Keine Corona-Teststelle auf dem Messplatz in Bad Bergzabern

    Denn dieser (vermeintliche) Verfahrensfehler wurde gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG jedenfalls dadurch geheilt, dass die Antragsgegnerin in Kenntnis und Würdigung der von dem Antragsteller mit dem verfahrenseinleitenden Schriftsatz seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 30. August 2022 gegen die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung vom 19. August 2022 vorgetragenen Argumente an der Verfügung nach erneuter Prüfung festgehalten hat (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 B 11431/20 -, juris und vom 22. Februar 2022 - 1 B 11506/21.OVG - Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70).
  • VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17

    Betreiber eines Containerterminals im Hafen von Wörth wehrt sich mit Erfolg gegen

    Vielmehr ist die Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW -, GewArch 2016, 353) der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 28.12.2020 - 5 L 1143/20

    Coronapandemie; Schließungsanordnung; Großhandelseigenschaft einer

    Der damit wohl gegebene Verfahrensfehler ist aber gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG jedenfalls dadurch geheilt worden, dass die Antragsgegnerin in Kenntnis und Würdigung der von den Antragstellerin mit dem verfahrenseinleitenden Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 22. Dezember 2020 gegen die Rechtmäßigkeit der Schließungsanordnung vom 16. Dezember 2020 vorgetragenen Argumente an dem klarstellenden Verbot nach erneuter Prüfung festgehalten hat (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 02. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, AS RP-SL 15, 167; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 70).
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